Vorschriften

Vorschriften

Gesetzliche Kontrollen und Wartung Ihrer Lueftungsanlagen

Sorgen Sie fuer Sicherheit und gesetzeskonforme Anlagen

Ob Abnahme einer neuen Lueftungsanlage, regelmaessige Hygieneinspektion oder fachgerechte Wartung – wir kennen die gesetzlichen Vorgaben und fuehren alle vorgeschriebenen Kontrollen professionell fuer Sie durch. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage jederzeit gesetzeskonform und hygienisch einwandfrei betrieben wird.

Gesetzlich vorgeschriebene Hygienekontrollen (SWKI VA 104-01)

Erstinspektion bei Neuanlagen

  • Bei neuen Lueftungsanlagen muss eine Erstinspektion im Rahmen der Abnahme erfolgen, spaetestens jedoch 3 Monate nach der ersten Inbetriebnahme.

Periodische Hygieneinspektionen

  • Raumlufttechnische Anlagen ohne Befeuchtung: alle 3 Jahre

  • Raumlufttechnische Anlagen mit Befeuchtung: alle 2 Jahre

  • Nasse Rueckkuehlwerke fuer Raumlufttechnische Anlagen: alle 2 Jahre

Reinigungs- und Wartungsarbeiten gemäss SWKI VA 104-01

Vor der Abnahme muss die Lueftungsanlage gruendlich gereinigt werden. Nach erfolgreicher Abnahme sind regelmaessige Wartungen und Kontrollen erforderlich, um Sicherheit und Hygiene dauerhaft zu gewaehren:

  • Filterwechsel: jaehrlich

  • Aussen- und Fortluftdurchlaesse: jaehrlich

  • Geraetegehaeuse: jaehrlich

  • Kontrolle auf Wasserbildung im Geraet: alle 6 Monate

  • Waermerueckgewinnungsgeraet: jaehrlich

  • Luftleitungen und Schalldaempfer: jaehrlich

  • Luftdurchlaesse: jaehrlich

  • Kontrolle der Hygiene und Funktionstuechtigkeit der gesamten Anlage: alle 3 Jahre