Vorschriften
Gesetzliche Kontrollen und Wartung Ihrer Lueftungsanlagen
Sorgen Sie fuer Sicherheit und gesetzeskonforme Anlagen
Ob Abnahme einer neuen Lueftungsanlage, regelmaessige Hygieneinspektion oder fachgerechte Wartung – wir kennen die gesetzlichen Vorgaben und fuehren alle vorgeschriebenen Kontrollen professionell fuer Sie durch. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage jederzeit gesetzeskonform und hygienisch einwandfrei betrieben wird.
Gesetzlich vorgeschriebene Hygienekontrollen (SWKI VA 104-01)
Erstinspektion bei Neuanlagen
Bei neuen Lueftungsanlagen muss eine Erstinspektion im Rahmen der Abnahme erfolgen, spaetestens jedoch 3 Monate nach der ersten Inbetriebnahme.
Periodische Hygieneinspektionen
Raumlufttechnische Anlagen ohne Befeuchtung: alle 3 Jahre
Raumlufttechnische Anlagen mit Befeuchtung: alle 2 Jahre
Nasse Rueckkuehlwerke fuer Raumlufttechnische Anlagen: alle 2 Jahre
Reinigungs- und Wartungsarbeiten gemäss SWKI VA 104-01
Vor der Abnahme muss die Lueftungsanlage gruendlich gereinigt werden. Nach erfolgreicher Abnahme sind regelmaessige Wartungen und Kontrollen erforderlich, um Sicherheit und Hygiene dauerhaft zu gewaehren:
Filterwechsel: jaehrlich
Aussen- und Fortluftdurchlaesse: jaehrlich
Geraetegehaeuse: jaehrlich
Kontrolle auf Wasserbildung im Geraet: alle 6 Monate
Waermerueckgewinnungsgeraet: jaehrlich
Luftleitungen und Schalldaempfer: jaehrlich
Luftdurchlaesse: jaehrlich
Kontrolle der Hygiene und Funktionstuechtigkeit der gesamten Anlage: alle 3 Jahre
